Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bevor Sie Ihre Reise buchen, sollten Sie sich Zeit für diese Zeilen nehmen! Da wir alle wissen, von welcher Bedeutung in der heutigen Zeit ein gelungener Urlaub ist, haben wir alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen. Dazu gehören auch klare rechtliche Regeln, wie sie in unseren Reise- und Zahlungsbedingungen niedergelegt sind. Sie sollten sie unbedingt lesen, bevor Sie Ihre Reise buchen, denn sie werden Bestandteil des mit Ihnen geschlossenen Reisevertrages. Bei verschiedenen Reiseangeboten werden zum Teil Leistungen zu besonderen Bedingungen erbracht. Diese entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Katalog.

 

Eine wichtige Bitte: Geben Sie, nachdem Sie gebucht haben, bei jedem Schriftwechsel bzw. Anfragen stets Ihre Reiseauftragsnummer an.

 

 

1. Abschluss des Reisevertrages

 

1.1   Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage der Prospekte bieten Sie Holiday Land team4you oHG den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Reiseanmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende, gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche Erklärung übernommen hat. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch Holiday Land team4you oHG zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unmittelbar nach Vertragsabschluss wird die Reisebestätigung an den Kunden übermittelt.

 

1.2   Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, sind wir an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, was auch durch eine Zahlung erfolgen kann.

 

1.3   Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend, wenn Sie als Reiseanmelder Ihre Reisedokumente nicht spätestens 5 Tage vor Reiseantritt von uns oder dem Veranstalter erhalten haben. In diesem Fall werden wir, Ihre Zahlung vorausgesetzt, die Reisedokumente sofort zusenden oder bei Flugreisen am Abflughafen gegen Zahlungshinweis frühestens einen Tag vor dem Flugtag aushändigen. Wenn Sie uns nicht benachrichtigen und die Reise aufgrund fehlender Reisedokumente nicht antreten, müssen wir das als kostenpflichtigen Rücktritt behandeln.

 

 

2.  Bezahlung

 

2.1   Innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung überweisen Sie uns bitte die auf der Reisebestätigung/Rechnung (bzw. dem jeweils beigefügten Überweisungsträger) ausgewiesene Anzahlung. Diese beträgt mind. 10 %, bei Schiffsreisen 15 % (auf volle € aufgerundet). Die Prämie für die Versicherung wird mit der Anzahlung fällig. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten. Sofern wir die Möglichkeit der Zahlung mit Kreditkarte einräumen sollten und Sie bei der Buchung davon Gebrauch machen oder wir die Zahlung im Lastschriftverfahren anbieten und Sie Ihr schriftliches Einverständnis erteilt haben, erfolgen die Abbuchungen von Ihrem Konto zu den gleichen Zeitpunkten.

In jedem Fall wird Ihnen vor einer Zahlung/Abbuchung der Sicherungsschein übergeben oder übersandt, denn Ihre auf den Reisepreis geleisteten Anzahlungen sind gemäß § 651 k BGB insolvenzversichert. Der Sicherungsschein wird Ihnen mit der Reisebestätigung/Rechnung übersandt.

 

2.2   Können wir Ihre Reiseanmeldung nicht bestätigen, werden wir den von Ihnen eventuell bereits geleisteten Anzahlungsbetrag unverzüglich erstatten.

 

2.3   Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor.

 

2.4   Wenn Sie Zahlungen nicht zu den vereinbarten Terminen leisten und wir Sie deshalb mahnen müssen, sind wir berechtigt, eine Mahnkostenpauschale in Höhe von 10,- € zu erheben.

 

 

3. Leistungen

 

3.1   Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen der Prospekte, so wie sie Vertragsgrundlagen geworden sind, sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.

 

3.2   Ihre Reise beginnt und endet - je nach Ihrer gebuchten Aufenthaltsdauer - zu den im Prospekt ausgeschriebenen Abreise- und Ankunftsterminen.

 

3.3   Flugscheine oder Sonderfahrtausweise gelten nur für die darin beschriebenen Reisetage. Wenn Sie eine Änderung wünschen, sind wir bemüht, gegen Rechnung eine Ersatzbeförderung zur Verfügung zu stellen.

 

3.4   Wenn Sie einzelne von Ihnen bezahlte Leistungen  aus Ihnen anzurechnenden Gründen in Anspruch nehmen, können wir Ihnen nur dann eine Teilerstattung gewähren, wenn der Leistungsträger eine Gutschrift erteilt, nicht jedoch, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.

 

 

4. Leistungs- und Preisänderungen

 

4.1   Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Holiday Land team4you oHG nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Holiday Land team4you oHG ist verpflichtet, den Reisenden über Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenfalls wird Holiday Land team4you oHG eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

 

4.2   Holiday Land team4you oHG behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder eine Änderung der für die Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern,  wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat Holiday Land team4you oHG den Reisenden unverzüglich , spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig.

 

4.3   Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühr vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Holiday Land team4you oHG in der Lage ist, eine Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung von Holiday Land team4you oHG über die Preiserhöhung oder die Änderung der Reiseleistung gegenüber Holiday Land team4you oHG geltend zu machen.

 

 

 

5. Flugdurchführungen

 

Die von Holiday Land team4you oHG im Katalog offerierten Flüge sind, wenn nicht anders erwähnt, als Direktflüge geplant, d.h. aus flug- und programmtechnischen Gründen sind Zwischenlandungen vorbehalten. Sowohl Direkt- als auch Non-Stop-Flüge können ohne vorherige Ankündigung aus zwingenden Gründen in Umsteigeverbindungen geändert werden, wenn der Reisezuschnitt nicht beeinträchtigt wird. Kurzfristige Änderungen der Flugzeiten, der Streckenführung und auch des Fluggerätes behält Holiday Land team4you oHG sich vor, sofern diese Änderungen die An- oder Abreise nicht unzumutbar verlängern. Flugänderungen, die aus zwingenden, nicht im Einflussbereich von Holiday Land team4you oHG liegenden Gründen (technischer Defekt, Wetterlage, Streik u.a.) erfolgen, begründen weder Minderungs- noch Schadensersatzansprüche des Reisenden gegen Holiday Land team4you oHG.

 

 

 

6. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson

 

6.1   Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Reiserücktrittserklärung bei Holiday Land team4you oHG. Wir empfehlen dem Reisenden, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

 

6.2   Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann Holiday Land team4you oHG Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Errechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Leistungen zu berücksichtigen.

 

6.3   Holiday Land team4you oHG kann diesen Ersatzanspruch nach Maßgabe folgender pauschalierter Stornokosten je angemeldeten Teilnehmer verlangen. Der pauschalierte Anspruch auf Stornokosten beträgt in der Regel:

 

6.3.1   Flugpauschalreisen mit Bedarfsfluggesellschaften (Charter)

bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25 %

29. - 22. Tag vor Reisebeginn 40 %

21. - 15. Tag vor Reisebeginn 60 %

14. - 1. Tag vor Reisebeginn 100 %

ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 100 %

des Reisepreises, zuzüglich der für eine eventuell abgeschlossene Reiseversicherung fälligen Versicherungsprämien und aller anfallenden Zusatzkosten für Telefon, Telefax usw.

 

6.3.2   Schiffsreisen

bis 91 Tage vor Reisebeginn 10 %, mindestens jedoch 100,- €

90. - 70. Tag vor Reisebeginn 30 %

69. - 56. Tag vor Reisebeginn 60 %

55. - 42. Tag vor Reisebeginn 80 %

41. - 1. Tag vor Reisebeginn 100 %

ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 100 %

des Reisepreises, zuzüglich der für eine eventuell abgeschlossene Reiseversicherung fälligen Versicherungsprämien und aller anfallenden Zusatzkosten für Telefon, Telefax usw.

 

6.3.3    Andere Reisearten  Für Campingflüge, Einbucherflüge und Flugpauschalreisen mit Linienflügen gelten abweichende Reisebedingungen

bis zum 22. Tag vor Abreise 100,- € pro Person zuzüglich der für eventuell abgeschlossene Reiseversicherungen fälligen Versicherungsprämien und aller anfallenden Zusatzkosten für Telefon, Telefax usw.

21. - 15. Tag vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises, mindestens jedoch 100,- €  pro Person, zuzüglich der oben genannten Zusatzkosten

14. - 07. Tag vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises, mindestens jedoch 100,- €  pro Person, zuzüglich der oben genannten Zusatzkosten

06. - 04. Tag vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises, mindestens jedoch 100,- €  pro Person, zuzüglich der oben genannten Zusatzkosten

ab dem 03. Tag vor Reisebeginn und bei Nichterscheinen zum Abflug 100 % des Reisepreises, zuzüglich der oben genannten Zusatzkosten

 

6.3.4   Sofern bei Angeboten und Sonderleistungen abweichende Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen genannt sind, gehen diese vor.

 

6.3.5   Werden nach Buchung der Reise Änderungen z.B. hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Beförderungsart, der Abflughäfen oder Zustiegsbahnhöfe vorgenommen, erhebt Holiday Land team4you oHG bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 50.- € je Person, bei Schiffsreisen bis zum 60. Tag vor Reiseantritt 100.- € pro Person.

Spätere Umbuchungen sind nur nach vorherigem Rücktritt von der von Ihnen gebuchten Reise möglich. Eine Umbuchung von einer Festbuchung auf eine Vorausbuchung ist nicht möglich.

 

6.3.6   Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers, ist Holiday Land team4you oHG berechtigt, die uns durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten in Höhe von 50.- € je Person, bei Schiffsreisen 100.- € pro Person zu verlangen. Teilnehmer und Ersatzperson haften als Gesamtperson für den Reisepreis. Bei Linienflügen erheben wir für Änderungen/Stornierungen 100,- € pro ausgestelltem Ticket.

Holiday Land team4you oHG kann dem Eintritt eines Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegen stehen.

 

 

 

7. Reiserücktrittkostenversicherung

 

Holiday Land team4you oHG empfiehlt dringend den Abschluss einer Reiserücktrittkostenversicherung, da diese nicht im Reisepreis enthalten ist. Wir beraten Sie gerne.

 

 

 

8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

 

Nimmt der Reisende einzelne Leistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich Holiday Land team4you oHG bei den Leistungsträgern um Erstattung der gesparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

 

 

 

9. Rücktritt und Kündigung durch den den Reiseveranstalter

 

Holiday Land team4you oHG kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen

 

9.1   ohne Einhalt einer Frist,

wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von Holiday Land team4you oHG nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Kündigt Holiday Land team4you oHG, so behält Holiday Land team4you oHG den Anspruch auf den Reisepreis; Holiday Land team4you oHG muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Holiday Land team4you oHG aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der Holiday Land team4you oHG von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.

 

9.2   bis 2 Wochen vor Reiseantritt

bei Nichterreichen einer vorgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist Holiday Land team4you oHG verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den gesamten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, wird Holiday Land team4you oHG den Kunden entsprechend unterrichten.

 

9.3   bis 4 Wochen vor Reiseantritt

wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für Holiday Land team4you oHG deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für die Reise so gering ist, dass im Falle der Durchführung der Reise die entstehenden Kosten für Holiday Land team4you oHG eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf die Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht von Holiday Land team4you oHG besteht jedoch nur, wenn Holiday Land team4you oHG die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat und wenn Holiday Land team4you oHG die zum Rücktritt führenden Umstände nachweist und dem Reisenden ein entsprechendes Ersatzangebot unterbreitet hat. Wird die Reise aus diesem Grund abgelehnt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

 

 

 

10. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

 

 

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Holiday Land team4you oHG als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Holiday Land team4you oHG für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist Holiday Land team4you oHG verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu zahlen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

 

 

 

11. Haftung von Holiday Land team4you oHG

 

Holiday Land team4you oHG haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:

 

a. die gewissenhafte Reisevorbereitung

b. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger

c. die  Richtigkeit  der  Leistungsbeschreibung,  sofern  Holiday Land team4you oHG  nicht  gem.  Ziff. 3  vor  Vertragsabschluss eine

    Änderung erklärt hat

d. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen

 

Holiday Land team4you oHG haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt Holiday Land team4you oHG insoweit Fremdleistungen, sofern Holiday Land team4you oHG in der Reisebeschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweist. Holiday Land team4you oHG haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die der Reisende ausführlich hinzuweisen ist und die ihm auf Wunsch zugänglich zu machen sind.

 

 

 

12. Gewährleistung

 

12.1   Abhilfe

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Holiday Land team4you oHG kann die Abhilfe verweigern, wenn diese einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Holiday Land team4you oHG kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird.

 

12.2   Minderung des Reisepreises

Für die Dauer einer nicht vertragsgemäß erbrachten Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

 

12.3   Kündigung des Vertrages

Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Holiday Land team4you oHG innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, Holiday Land team4you oHG erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe Bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Holiday Land team4you oHG verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages nicht durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Der Reisende schuldet Holiday Land team4you oHG den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

 

12.4   Schadensersatz

Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den Holiday Land team4you oHG nicht zu vertreten hat.

 

 

 

13. Haftungsbeschränkung

 

Die vertragliche Haftung von Holiday Land team4you oHG für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den 3-fachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Holiday Land team4you oHG empfiehlt seinen Kunden im eigenen Interesse die Abschließung einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung. Holiday Land team4you oHG haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die in der Reisebeschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden. Ein Schadensersatzanspruch gegen Holiday Land team4you oHG ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

 

 

 

14. Mitwirkungspflicht

 

Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu bringen. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

 

 

 

15. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

 

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Holiday Land team4you oHG geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren nach 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem Holiday Land team4you oHG die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren nach 3 Jahren. Eine Abtretung der Ansprüche des Reisenden, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch Ehegatten, ist ausgeschlossen.

 

 

 

16. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

 

Holiday Land team4you oHG steht dafür ein, einen Staatsangehörigen des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu informieren. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschrift erwachsen, gehen zu seinen Lasten.

 

 

 

17. Datenschutz

 

Personenbezogene Daten, die Holiday Land team4you oHG zur Abwicklung des Reisevertrages zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.

 

 

 

18. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

 

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

 

 

 

19. Gerichtsstand

 

Der Gerichtsstand für Klagen gegen Holiday Land team4you oHG ist Ehingen.

 

 

 

20. Schlussbestimmungen

 

20.1   Reiseunterlagen

Der Empfänger von Reiseunterlagen ist verpflichtet, die empfangenen Unterlagen umgehend auf ihre Richtigkeit zu überprüfen, dies gilt insbesondere für Name des Reisenden, Reisedaten, Reiseziel, Unterkunft, Verpflegung etc.. Etwaige Fehler oder Falschbeschreibung ist umgehend zu reklamieren.

 

20.2   Reisezeiten

Die im Prospekt angegebenen Reisezeiten müssen nicht mit etwaigen Saisonzeiten in den Zielgebieten oder Hotels übereinstimmen.

 

20.3   Gepäck

Jeder zahlende Gast kann 20 kg Gepäck frei mitnehmen. Schäden infolge Verlust, Beschädigung oder Fehlleitung des Gepäcks sind unverzüglich der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Es wird empfohlen, eine Reisegepäckversicherung abzuschließen.

 

20.4   Beförderung von Tieren

Die Beförderung von Haustieren ist grundsätzlich nicht möglich.

 

20.5 An- und Abreisetag

Der erste und letzte Tag der gebuchten Reise dienen in erster Linie der Beförderungserbringung.

 

20.6   Druck- und Rechenfehler

Für Druck- und Rechenfehler übernimmt Holiday Land team4you oHG keine Haftung.

 

 

 

Veranstalter: Holiday Land team4you oHG